04:26, 07.05.2024    |   Vertrags-Bedingungen
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Vertragsbedingungen für das Wer - Was - Wo - Portal


1. Gegenstand und Beginn des Vertrags
Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Angebotspalette des Wer - Was - Wo - Portals (zum Umfang siehe unten Ziff. 2 a) der Heutronic AG („Heutronic“). Mit der Aufgabe eines Online-Eintrages, entweder per Telefon oder Nutzung des Anmeldeformulars für die Bestellung, bei Heutronic, entsteht der Vertrag zwischen der Kundin bzw. dem Kunden („Kunde“) und diese Vertragsbedingungen gelten als vom Kunden akzeptiert. Zusätzlich zu diesen Vertragsbedingungen gelten ergänzend die Allgemeinen Ge­schäfts­bedingungen von Heutronic in der jeweils aktuellen Fassung. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Vertragsbedingungen gehen letztere vor.

2. Rechte und Pflichten von Heutronic
a)       Heutronic bietet dem Kunden ein Online-Portal gemäss Leistungsbeschrieb an. Der jeweils aktuelle Leistungsbeschrieb bildet integrierender Teil dieser Vertragsbedingungen. Heutronic kann Dritte zur Leistungserbringung beiziehen.

b)      
Heutronic kann ihre Leistungen jederzeit ändern und informiert den Kunden darüber in geeigneter Form, d.h. in der Regel auf dem Internet-Portal von Heutronic, per E-Mail oder schriftlich. Die Änderungen erlangen unmittelbar mit der Änderung Wirkung für den Kunden. Spätestens durch Weiternutzung des Dienstes stimmt der Kunde der aktuellen Fassung des Leistungsbeschriebs zu. Preiserhöhungen werden dem Kunden von Heutronic frühzeitig bekannt gegeben, sodass dieser den Vertrag vor der Erhöhung fristgerecht kündigen kann.

c)      
Heutronic gibt technische Informationen (Betriebsunterbrechungen, technologische Neuerungen usw.) so schnell wie möglich dem Kunden, in der Regel auf dem Internet-Portal von Heutronic, weiter. Des Weiteren ist Heutronic bestrebt, geplante Unterbrechungen in verkehrsarme Zeiten zu legen und möglichst kurz zu halten. Heutronic behebt Störungen oder Ursachen einer mangelhaften Leistungserbringung innerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Werktage, Montag bis Freitag jeweils  8 bis 17 Uhr), sofern Fremdeinflüsse, die Heutronic nicht beeinflussen kann, dies nicht verunmöglichen oder unzumutbar erschweren.

d)       Heutronic stellt technischen Support gemäss Leistungsbeschrieb sicher.

e)      
Verstösst der Kunde gegen die Rechtsordnung oder gegen vertragliche Abmachungen, kann Heutronic den Kunden zur rechts- bzw. vertragsmässigen Nutzung anhalten. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann Heutronic ohne weitere Androhung den Vertrag fristlos auflösen und Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden einfordern. Das Gleiche gilt, wenn Umstände, für die der Kunde verantwortlich ist, die normale Funktion oder die Sicherheit des technischen Betriebs gefährdet oder die Gefahr einer Gefährdung nahelegt.

3. Rechte und Pflichten des Kunden
a)       Heutronic stellt dem Kunden den vereinbarten Dienst gemäss Leistungsbeschrieb zur eigenen Nutzung zur Verfügung, wobei der Kunde garantiert, die im jeweils aktuellen Leistungsbeschrieb genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

b)       Der Kunde ist für den Inhalt sämtlicher Informationen und Mitteilungen verantwortlich, die über seinen Account übermittelt, bearbeitet oder zum Abruf bereit gehalten werden. Insbesondere betrifft dies Informationsinhalte, die in diesen Vertragsbedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Heutronic als unzulässig klassiert sind.

c)       Der Benutzer hält Heutronic schadlos, falls Dritte gegen Heutronic Ansprüche im Zusammenhang mit der Übermittlung von Mitteilungen seitens des Benutzers (Sprache oder Daten) geltend machen.

d)       Der Kunde anerkennt des Weiteren die Netiquette. Ein Verstoss gegen anerkannte Regeln der Netiquette gilt als Verstoss gegen diese Vertragsbedingungen.

e)       Der Kunde ist für die Besorgung sämtlicher für die Nutzung des Dienstes notwendiger Anschlüsse, Soft- und Hardware usw. samt deren Einrichtung selbst verantwortlich. Die Kompatibilität der Endgeräte und deren Einstellungen mit dem Dienst ist ebenfalls Sache des Kunden. Des Weiteren zeichnet sich der Kunde für den Netzanschluss verantwortlich.

f)        Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um einer unerlaubten Benutzung des Dienstes über seinen Anschluss, der unbefugte Zugriff auf seine Anlagen, Geräte und Daten und jeglicher Manipulation durch Dritte vorzukehren. Der Kunde muss sich zudem vor unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme und der Verbreitung von Viren schützen. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, welcher der Heutronic aufgrund eines solchen Missbrauches entsteht.

g)       Heutronic kann den Kunden dazu verpflichten, Massnahmen am Kundenstandort zu treffen, die zur Vorkehrung und zur Behebung von Störungen dienen. Wenn eine Störung trotz Ausführung der erforderlichen Massnahmen nicht zu beheben und die Ursache auf Unregelmässigkeiten am Kundenstandort zurückzuführen ist, muss der Kunde auf seine Kosten alle zur Behebung notwendigen Änderungen vornehmen oder nötigenfalls den Betrieb ganz einstellen.

h)       Der Kunde verpflichtet sich, die schweizerische Rechtsordnung bei der Nutzung des Dienstes einzuhalten.

4. Gebühren und Zahlungsmodalitäten
a)       Die Kosten des Dienstes richten sich nach den jeweils aktuellen Ansätzen gemäss Preisliste von Heutronic, welche integrierender Bestandteil dieser Vertragsbedingungen bilden. Heutronic hat das Recht, Preise jederzeit zu ändern (für Preiserhöhungen siehe oben Ziff. 2b). Die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsbeginn und dauert bis zum Ende der Vertragsdauer. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus. Zahlt der Kunde innert der gesetzten Zahlungsfrist den Rechnungsbetrag nicht oder nicht vollständig, so kann Heutronic mit Ablauf der Frist ohne weiteres, d.h. ohne spezielle Aufforderung an den Kunden, die Erbringung des Dienstes sofort suspendieren, bis der Kunde den in Rechnung gestellten Betrag (inklusive 7 % Verzugszinsen p.a.) vollständig bezahlt hat. Eine ausstehende Schuld kann der Kunde nicht mit einer anderen Forderung gegen Heutronic verrechnen.

b)       Heutronic behält sich das Recht vor, bei begründeten Zweifeln, dass der Kunde die Zahlungsbedingungen einhalten kann, eine Vorauszahlung oder eine Garantie zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Forderung nicht nach, kann Heutronic dem Kunden den Bezug des Dienstes verweigern bzw. einen bereits bestehenden Vertrag mit dem Kunden fristlos auflösen und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens einfordern.

5. Vertragsdauer und Kündigung
a)       Die Mindestvertragsdauer ergibt sich aus der vom Kunden gewählten Dienstleistung oder bei Fehlen eines solchen aus dem Leistungsbeschrieb. Während der Mindestvertragsdauer ist der Vertrag nicht kündbar. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer läuft der Vertrag automatisch unbefristet weiter und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Quartales schriftlich gekündigt werden.

b)      
Der Kunde schuldet die Gebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer, auch wenn er vertragliche Leistungen nicht mehr in Aspruch nimmt.

6. Gewährleistung und Haftung
a)       Heutronic übernimmt keine Garantie für den ununterbrochenen und jederzeit störungsfreien Betrieb des Dienstes, des Fernmeldenetzes oder des Internets und keine Gewähr dafür, dass der Kunde sich jederzeit ins Netz einwählen kann.

b)       Für Schäden auf Übertragungswegen, die unter dem technischen Einflussbereich von Heutronic stehen, haftet sie, soweit sie die Schäden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Für Schäden, welche auf Umstände zurückzuführen sind, welche nicht im technischen Einflussbereich von Heutronic stehen, übernimmt Heutronic keine Haftung.

c)       In jedem Falle ist die Haftung auf den direkten Schaden beschränkt. Jede weitere Haftung von Heutronic, insbesondere für Folgeschäden wie entgangene Gewinne oder Datenverluste, ist ausgeschlossen.

d)       Für die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Informationen, welche über das Internet-Portal von Heutronic zugänglich sind, lehnt Heutronic jede Verantwortung und Haftung ab.

e)       Heutronic haftet nicht für Betriebsunterbrechungen, welche der Störungsbehebung, Wartung, Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen.

7. Sicherheit, Schutz, Bekannt- und Weitergabe von Daten
a)       Die Bearbeitung von persönlichen Daten sowie die technischen Massnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Zugriff auf Daten erfolgen in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutz- und Fernmelderecht.

b)       Trotz Massnahmen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durch Heutronic bleiben bei der Benutzung des Internets für den Kunden verschiedene Datensicherheitsrisiken bestehen. Die Datensicherheit ist bei der unverschlüsselten Übermittlung von Daten nicht gewährleistet. Der Kunde muss insbesondere damit rechnen, dass unverschlüsselt übermittelte E-Mails von Dritten unberechtigterweise gelesen, verändert oder unterdrückt werden können. Die Verschlüsselung und Chiffrierung von übertragenen Informationen können den Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessern. Firewalls können das unerwünschte Eindringen von nicht zugriffsberechtigten Dritten verhindern oder jedenfalls erschweren. Das Ergreifen von solchen Massnahmen zum Schutz von Daten liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.

c)       Heutronic ist bestrebt, technisch durchführbare und wirtschaftlich zumutbare Massnahmen zur Sicherstellung des Dienstes zu ergreifen.

d)       Der Kunde ist verpflichtet, alle seine persönlichen Angaben Heutronic wahrheitsgetreu weiterzugeben.

e)       Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Heutronic zu Faktura- und Inkassozwecken sowie im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistungserbringung stehende persönliche Daten des Kunden an ausgewählte Dritte weitergibt und mit diesen abgleicht. Zudem hat Heutronic das Recht, persönliche Angaben des Kunden, die dieser an Heutronic weitergegeben hat, für Marketingzwecke betreffend des Dienstes oder anderer Produkte von Heutronic oder von ausgewählten Partnern zu verwenden und den Kunden insbesondere auf interessante Angebote aufmerksam zu machen. Im übrigen werden persönliche Angaben des Kunden vertraulich behandelt.

8. Übertragung der Rechte und Pflichten; anwendbares Recht und Gerichtsstand
a)       Heutronic kann sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen.

b)      
Der Kunde darf diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus nur nach schriftlicher Zustimmung von Heutronic auf einen Dritten übertragen.

Diese Vertragsbedingungen unterstehen schweizerischem materiellem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmung Olten. Heutronic hat zusätzlich das Recht, den Kunden auch am Gerichtsstand seines Sitzes/Wohnsitzes in Anspruch zu nehmen.

Olten, 1. März 2006



 

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