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Info>>
Vertragsbedingungen für das Wer - Was - Wo - Portal
1.
Gegenstand und Beginn des Vertrags
Gegenstand dieser
Vertragsbedingungen ist die Angebotspalette des Wer - Was - Wo - Portals (zum Umfang
siehe unten Ziff. 2 a) der Heutronic AG („Heutronic“). Mit der Aufgabe eines
Online-Eintrages, entweder per Telefon oder Nutzung des Anmeldeformulars für
die Bestellung, bei Heutronic, entsteht der Vertrag zwischen der Kundin bzw. dem
Kunden („Kunde“) und diese Vertragsbedingungen gelten als vom Kunden
akzeptiert. Zusätzlich zu diesen Vertragsbedingungen gelten ergänzend die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Heutronic in der jeweils aktuellen
Fassung. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
diesen Vertragsbedingungen gehen letztere vor.
2.
Rechte und Pflichten von Heutronic
a)
Heutronic
bietet dem Kunden ein Online-Portal gemäss Leistungsbeschrieb an.
Der jeweils aktuelle Leistungsbeschrieb bildet integrierender Teil dieser
Vertragsbedingungen. Heutronic kann Dritte zur Leistungserbringung beiziehen.
b)
Heutronic
kann ihre Leistungen jederzeit ändern und informiert den Kunden darüber in
geeigneter Form, d.h. in der Regel auf dem Internet-Portal von Heutronic, per
E-Mail oder schriftlich. Die Änderungen erlangen unmittelbar mit der Änderung
Wirkung für den Kunden. Spätestens durch Weiternutzung des Dienstes stimmt der
Kunde der aktuellen Fassung des Leistungsbeschriebs zu. Preiserhöhungen werden
dem Kunden von Heutronic frühzeitig bekannt gegeben, sodass dieser den Vertrag
vor der Erhöhung fristgerecht kündigen kann.
c)
Heutronic
gibt technische Informationen (Betriebsunterbrechungen, technologische
Neuerungen usw.) so schnell wie möglich dem Kunden, in der Regel auf dem
Internet-Portal von Heutronic, weiter. Des Weiteren ist Heutronic bestrebt,
geplante Unterbrechungen in verkehrsarme Zeiten zu legen und möglichst kurz zu
halten. Heutronic
behebt Störungen oder Ursachen einer mangelhaften Leistungserbringung innerhalb
der üblichen Arbeitszeiten (Werktage, Montag bis Freitag jeweils
8 bis 17 Uhr), sofern Fremdeinflüsse, die Heutronic nicht beeinflussen
kann, dies nicht verunmöglichen oder unzumutbar erschweren.
d)
Heutronic stellt technischen Support gemäss Leistungsbeschrieb sicher.
e)
Verstösst
der Kunde gegen die Rechtsordnung oder gegen vertragliche Abmachungen, kann
Heutronic den Kunden zur rechts- bzw. vertragsmässigen Nutzung anhalten. Kommt
der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann Heutronic ohne weitere Androhung
den Vertrag fristlos auflösen und Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden
einfordern. Das Gleiche gilt, wenn Umstände, für die der Kunde verantwortlich
ist, die normale Funktion oder die Sicherheit des technischen Betriebs gefährdet
oder die Gefahr einer Gefährdung nahelegt.
3.
Rechte und Pflichten des Kunden
a)
Heutronic stellt dem Kunden den vereinbarten Dienst gemäss
Leistungsbeschrieb zur eigenen Nutzung zur Verfügung, wobei der Kunde
garantiert, die im jeweils aktuellen Leistungsbeschrieb genannten
Voraussetzungen zu erfüllen.
b)
Der
Kunde ist für den Inhalt sämtlicher Informationen und Mitteilungen
verantwortlich, die über seinen Account übermittelt,
bearbeitet oder zum Abruf bereit gehalten werden. Insbesondere betrifft dies
Informationsinhalte, die in diesen Vertragsbedingungen oder den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Heutronic als unzulässig klassiert sind.
c)
Der Benutzer hält Heutronic schadlos, falls Dritte gegen Heutronic Ansprüche
im Zusammenhang mit der Übermittlung von Mitteilungen seitens des Benutzers
(Sprache oder Daten) geltend machen.
d)
Der Kunde anerkennt des Weiteren die Netiquette. Ein Verstoss gegen
anerkannte Regeln der Netiquette gilt als Verstoss gegen diese
Vertragsbedingungen.
e)
Der Kunde ist für die Besorgung sämtlicher für die Nutzung des
Dienstes notwendiger Anschlüsse, Soft- und Hardware usw. samt deren Einrichtung
selbst verantwortlich. Die Kompatibilität der Endgeräte und deren
Einstellungen mit dem Dienst ist ebenfalls Sache des Kunden. Des Weiteren
zeichnet sich der Kunde für den Netzanschluss verantwortlich.
f)
Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um
einer unerlaubten Benutzung des Dienstes über seinen Anschluss, der unbefugte
Zugriff auf seine Anlagen, Geräte und Daten und jeglicher Manipulation durch
Dritte vorzukehren. Der Kunde muss sich zudem vor unerlaubten Eingriffen in
fremde Systeme und der Verbreitung von Viren schützen. Der Kunde haftet für
jeglichen Schaden, welcher der Heutronic aufgrund eines solchen Missbrauches
entsteht.
g)
Heutronic
kann den Kunden dazu verpflichten, Massnahmen am Kundenstandort zu treffen, die
zur Vorkehrung und zur Behebung von Störungen dienen. Wenn eine Störung trotz
Ausführung der erforderlichen Massnahmen nicht zu beheben und die Ursache auf
Unregelmässigkeiten am Kundenstandort zurückzuführen ist, muss der Kunde auf
seine Kosten alle zur Behebung notwendigen Änderungen vornehmen oder nötigenfalls
den Betrieb ganz einstellen.
h)
Der Kunde verpflichtet sich, die schweizerische Rechtsordnung bei der
Nutzung des Dienstes einzuhalten.
4.
Gebühren und Zahlungsmodalitäten
a)
Die Kosten
des Dienstes richten sich nach den jeweils aktuellen Ansätzen gemäss
Preisliste von Heutronic, welche integrierender Bestandteil dieser
Vertragsbedingungen bilden. Heutronic hat das Recht, Preise jederzeit zu ändern
(für Preiserhöhungen siehe oben Ziff. 2b). Die
Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsbeginn und dauert bis zum Ende der
Vertragsdauer. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus. Zahlt der
Kunde innert der gesetzten Zahlungsfrist den Rechnungsbetrag nicht oder nicht
vollständig, so kann Heutronic mit Ablauf der Frist ohne weiteres, d.h. ohne
spezielle Aufforderung an den Kunden, die Erbringung des Dienstes sofort
suspendieren, bis der Kunde den in Rechnung gestellten Betrag (inklusive 7 %
Verzugszinsen p.a.) vollständig bezahlt hat. Eine ausstehende Schuld kann der
Kunde nicht mit einer anderen Forderung gegen Heutronic verrechnen.
b)
Heutronic
behält sich das Recht vor, bei begründeten Zweifeln, dass der Kunde die
Zahlungsbedingungen einhalten kann, eine Vorauszahlung oder eine Garantie zu
verlangen. Kommt der Kunde dieser Forderung nicht nach, kann Heutronic dem
Kunden den Bezug des Dienstes verweigern bzw. einen bereits bestehenden Vertrag
mit dem Kunden fristlos auflösen und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens
einfordern.
5.
Vertragsdauer und Kündigung
a)
Die
Mindestvertragsdauer ergibt sich aus der vom Kunden gewählten Dienstleistung
oder bei Fehlen eines solchen aus dem Leistungsbeschrieb. Während der
Mindestvertragsdauer ist der Vertrag nicht kündbar. Nach Ablauf der
Mindestvertragsdauer läuft der Vertrag automatisch unbefristet weiter und kann
von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines
Quartales schriftlich gekündigt werden.
b)
Der Kunde
schuldet die Gebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer, auch wenn er
vertragliche Leistungen nicht mehr in Aspruch nimmt.
6.
Gewährleistung und Haftung
a)
Heutronic
übernimmt keine Garantie für den ununterbrochenen und jederzeit störungsfreien
Betrieb des Dienstes, des Fernmeldenetzes oder des Internets und keine Gewähr
dafür, dass der Kunde sich jederzeit ins Netz einwählen kann.
b)
Für Schäden auf Übertragungswegen, die unter dem technischen
Einflussbereich von Heutronic stehen, haftet sie, soweit sie die Schäden vorsätzlich
oder grobfahrlässig verursacht hat. Für Schäden, welche auf Umstände zurückzuführen
sind, welche nicht im technischen Einflussbereich von Heutronic stehen, übernimmt
Heutronic keine Haftung.
c)
In jedem Falle ist die Haftung auf den direkten Schaden beschränkt. Jede
weitere Haftung von Heutronic, insbesondere für Folgeschäden wie entgangene
Gewinne oder Datenverluste, ist ausgeschlossen.
d)
Für die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität
von Informationen, welche über das Internet-Portal von Heutronic zugänglich
sind, lehnt Heutronic jede Verantwortung und Haftung ab.
e)
Heutronic haftet nicht für Betriebsunterbrechungen, welche der Störungsbehebung,
Wartung, Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen.
7.
Sicherheit, Schutz, Bekannt- und Weitergabe von Daten
a)
Die
Bearbeitung von persönlichen Daten sowie die technischen Massnahmen zum Schutz
vor unerlaubtem Zugriff auf Daten erfolgen in Übereinstimmung mit dem
schweizerischen Datenschutz- und Fernmelderecht.
b)
Trotz Massnahmen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen
durch Heutronic bleiben bei der Benutzung des Internets für den Kunden
verschiedene Datensicherheitsrisiken bestehen. Die Datensicherheit ist bei der
unverschlüsselten Übermittlung von Daten nicht gewährleistet. Der Kunde muss
insbesondere damit rechnen, dass unverschlüsselt übermittelte E-Mails von
Dritten unberechtigterweise gelesen, verändert oder unterdrückt werden können.
Die Verschlüsselung und Chiffrierung von übertragenen Informationen können
den Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessern. Firewalls können das unerwünschte
Eindringen von nicht zugriffsberechtigten Dritten verhindern oder jedenfalls
erschweren. Das Ergreifen von solchen Massnahmen zum Schutz von Daten liegt im
alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
c)
Heutronic ist bestrebt, technisch durchführbare und wirtschaftlich
zumutbare Massnahmen zur Sicherstellung des Dienstes zu ergreifen.
d)
Der Kunde ist verpflichtet, alle seine persönlichen Angaben Heutronic
wahrheitsgetreu weiterzugeben.
e)
Der
Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Heutronic zu Faktura- und
Inkassozwecken sowie im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistungserbringung
stehende persönliche Daten des Kunden an ausgewählte Dritte weitergibt und mit
diesen abgleicht. Zudem hat Heutronic das Recht, persönliche
Angaben des Kunden, die dieser an Heutronic weitergegeben hat, für
Marketingzwecke betreffend des Dienstes oder anderer Produkte von Heutronic oder
von ausgewählten Partnern zu verwenden und den Kunden insbesondere auf
interessante Angebote aufmerksam zu machen. Im übrigen werden persönliche
Angaben des Kunden vertraulich behandelt.
8.
Übertragung der Rechte und Pflichten; anwendbares Recht und Gerichtsstand
a)
Heutronic
kann sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen.
b)
Der Kunde
darf diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus nur nach
schriftlicher Zustimmung von Heutronic auf einen Dritten übertragen.
Diese
Vertragsbedingungen unterstehen schweizerischem materiellem Recht. Als
ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien unter Vorbehalt der
nachfolgenden Bestimmung Olten. Heutronic hat zusätzlich das Recht, den Kunden
auch am Gerichtsstand seines Sitzes/Wohnsitzes in Anspruch zu nehmen.
Olten, 1. März 2006
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